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Starker Tobak vom Finanzministerium

Freitag, 30 März 2007 -- Markus Mäge,  Finanzredaktion Hamburg (finanzredaktion.de)

Seit nunmehr einigen Jahren ist Selbständigen bei der Erklärung zur Einkommensteuer die Verwendung des Vordrucks EÜR vorgeschrieben. Der Vordruck EÜR selbst wurde jedoch seinerzeit von der Finanzverwaltung so unübersichtlich gestaltet, daß er ein seiner ursprünglichen Form von der Verwaltung zurückgenommen und abgeändert werden mußte.

Bei Bearbeitung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 stehen rechtstreue Selbständige vor einem neuen Problem: beim Versuch, einen aktuellen Vordruck -- zum Beispiel zu Entwurfszwecken -- von der Webpräsenz eines zuständigen Finanzamtes herunterzuladen, stoßen sie lediglich auf Formulare für das Jahr 2005, gerade jene mißratenen Vordrucke, die längst eingemottet wurden und wichtige Unterschiede zum aktuellen Formblatt aufweisen. Schon im Dezember 2006 mutete dies etwas sonderbar an, doch griff bei gutwilliger Betrachtung noch der Hinweis darauf, das Erklärungsjahr 2006 sei ja noch nicht abgelaufen -- auch wenn Unternehmer erfahrungsgemäß in der "Jahreszeit der Inventur" durchaus bereits an der Einkommensteuererklärung zu arbeiten pflegen. Gänzlich inakzeptabel wurde das Fehlen jedoch mit Beginn des neuen Jahres, denn auch 2007 tauchten an den notwendigen Stellen noch immer keine EÜR-Vordrucke für 2006 auf.

Angesichts strenger Fristen und der Tatsache, daß stets seitens der Finanzverwaltung schon anläßlich kleinster Verspätungen oder Fehler beim Steuerpflichtigen schnell und "gerne" unter Androhung von Zwangsgeld oder ähnlichen "Freundlichkeiten" gemahnt wird, ist dieses eigene Versäumnis des Fiskus nicht hinzunehmen. Die Finanzministerien sowohl der Länder als auch des Bundes haben in ihren Zuständigkeitsbereichen für die erforderlichen Aktualisierungen auch der Bereiche zum Herunterladen der notwendigen Vordrucke zu sorgen. Sowohl Fair play als auch Ordnung gebieten dies.

Der Staat hat mit gutem Beispiel voranzugehen, gerade was Pünktlichkeit und Fristen betrifft. In vielen Bereichen der allgemeinen Verwaltung sowohl in den Ländern als auch bei Bundesbehörden ist dies auch der Fall. Im Bereich der trägen Finanzverwaltung jedoch ist dies keineswegs so: hier wird in besonderem Maße und -- auch ganz gemäß der rechtlichen Definition von "Steuer" -- ohne jede Gegenleistung kassiert.



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