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Vorsicht bei Immobilienkauf in Schweden!

Sonnabend, 12.August 2006 -- Finanzredaktion Hamburg (finanzredaktion.de) / Wochenendkaleidoskop

Die Immobilienpreise in Schweden befinden sich in einem langanhaltenden Aufwärtstrend. Diese gegenüber den jüngsten Entwicklungen am U. S. Real estate market (The popping of the Real Estate Bubble) erstaunlich scheinende Marktlage wird von einer Reihe lokaler Faktoren in Schweden oder sogar allen Norden-Ländern (Binnennachfrage, Arbeitsmarkt, eine Reihe gesetzlicher Änderungen) gestützt.

Durch das starke Wachstum am Immobileinmarkt kommt es jedoch zunehmend zu Mißständen, vornehmlich zu immer häufiger auftretenden Marktmaipulationen durch betr
ügerische Immobilienmakler. Gemäß TV3, einem schwedischen Fernsehsender, "helfen" zahlreiche, bislang keiner hinreichenden Kontrolle unterliegende, Fastighetsmäklare (Grundstücksmakler) den Immobilienverkaufspreisen durch Falska bud (fingierte Gegengebote auf ein interessierendes Objekt) "auf die Sprünge" mit dem Erfolg, daß der arglose Immobilienkäufer durch "überbieten" solcher Phantasiegebote einen empfindlich überhöhten Kaufpreis zahlt. Die geschilderte Praxis sei, so eine bei TV3 zu Wort gekommene Informantin, "eher die Regel als die Ausnahme".

Gemäß Recherchen der Finanzredaktion Hamburg kommen fingierte Gebote besonders häufig vor in Stockholm und Umgebung sowie in den durch ausländische Käufer -- vor allem aus Dänemark, Deutschland und Norwegen -- aufgeblähten Lokalmärkten Skånes, Hallands und des Schärgartens in Bohuslän an der Westküste.

Die durch solche Machenschaften schwedischer Immobilienmakler verursachten Schäden gehen angesichts der klassisch sehr hohen Umsätze im recht liquiden schwedischen Immobilienmarkt in die Milliarden.

Da die Fälschung von Geboten mangels Verpflichtung des Maklers zur Offenlegung der Gebote und zugehörigen Bieter f
ür den betrogenen Käufer extrem schwierig beweisbar ist, kann sich der Käufer oder Kaufinteressent nur unzureichend gegen diese Betrugsmasche schützen.

Ist der unter Verdacht der Gebotsfälschung stehende Makler Mitglied in einem Maklerverband, zB Fastighetsmäklareförbundet (FMF), oder wendet sich der geschädigte Käufer an eine Handelskammer oder andere Aufsichtsstellen, kann von solchen Stellen Hilfe -- ggf in Form einer Revision bei dem verdächtigten Makler -- geboten werden. Dies ist jedoch nicht immer durchf
ührbar.

Schon seit Jahren scheint es in Schweden gang und gäbe, daß man als Kaufinteressent f
ür welche Art Gegenstand auch immer (neben Immobilien auch Gebrauchtwagen, Boote, Sammlerartikel, Fahrräder o dgl) auf eine erste Anfrage stets die Antwort erhält, da interessiere sich bereits ein anderer für dasselbe angebotene Einzelstück. Es liegt auf der Hand, daß diese tumbe Bauernfängermasche einer Abschneidung jeglicher Versuche des Herrunterhandelns schon im voraus dienen soll. Im Falle irgendwelcher Gebrauchtartikel mag dies auch bereits ärgerlich sein, bleibt aber im Rahmen des üblichen "Flohmarkt"-Risikos. Kriminell und gänzlich inakzeptabel wird solches Verhalten jedoch, wenn es um den Eigentumsübergang an Immobilien geht: sind doch alle Immobilien Unikate und ist dadurch die Bereitschaft des potentiellen Käufers zur Teilnahme an Preisgeboten auf völlig aberwitzigem Niveau umso größer, handelt es sich bei den Käufern doch fast immer um einen die Ersparnisse seines Lebens auf den Tisch legenden Svensson (den Kleinen Mann von der Straße), der in diesem Geschäft zumeist unerfahren und wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Immobilienkaufs besonders schutzwürig ist -- und ist zudem doch stets ein erfahrener Immobilienprofi in Gestalt des Fastighetsmäklare zugegen, der als "ehrlicher Makler" solche Probleme vermeiden helfen, sochem Betrug entgegenwirken und ihn nicht noch fördern sollte!

Dieser Problematik ist sich offenbar nun endlich auch der Gesetzgeber in Schweden bewußtgeworden; denn im nächsten Jahr soll ein neues Grundst
üksmaklergesetz inkrafttreten, das stärkere Transparenz und Kontrollierbarkeit der Makler erzwingt. Es bleibt zu hoffen, daß die Vorschriften dieses Gesetzes das Problem beseitigen helfen werden. Bis zum Inkrafttreten seiner Bestimmungen heißt es jedoch weiterhin: Vorsicht beim Immobilinekauf in Schweden -- insbesondere, da für die letzten Monate vor Wirksamwerden der neuen Regelungen ein "Endspurt" der schwarzen Schafe unter den schwedischen Immobilienmaklern erwartet werden muß.


   
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