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Unabhängige Wirtschaftsnachrichten --
aktuell:
Vorsicht bei Immobilienkauf in Schweden!
Sonnabend, 12.August 2006 --
Finanzredaktion Hamburg (finanzredaktion.de) / Wochenendkaleidoskop
Die Immobilienpreise in Schweden befinden sich in
einem langanhaltenden Aufwärtstrend. Diese gegenüber
den jüngsten
Entwicklungen am U. S. Real estate market (The popping of the Real Estate Bubble) erstaunlich scheinende Marktlage
wird von einer Reihe lokaler Faktoren in Schweden oder sogar allen Norden-Ländern
(Binnennachfrage, Arbeitsmarkt, eine Reihe gesetzlicher
Änderungen) gest ützt.
Durch das starke Wachstum am Immobileinmarkt kommt es jedoch zunehmend
zu Mißständen, vornehmlich zu immer häufiger
auftretenden Marktmaipulationen durch betrügerische
Immobilienmakler. Gemäß TV3,
einem schwedischen Fernsehsender, "helfen" zahlreiche, bislang keiner
hinreichenden Kontrolle unterliegende, Fastighetsmäklare (Grundstücksmakler)
den Immobilienverkaufspreisen durch Falska
bud (fingierte Gegengebote auf ein interessierendes Objekt) "auf
die Sprünge" mit dem Erfolg, daß
der arglose Immobilienkäufer durch "überbieten"
solcher Phantasiegebote einen empfindlich überhöhten
Kaufpreis zahlt. Die geschilderte Praxis sei, so eine bei TV3 zu Wort gekommene Informantin,
"eher die Regel als die Ausnahme".
Gemäß
Recherchen der Finanzredaktion Hamburg kommen fingierte Gebote
besonders häufig vor in Stockholm und Umgebung sowie in den durch
ausländische Käufer -- vor allem aus Dänemark,
Deutschland und Norwegen -- aufgeblähten Lokalmärkten
Skånes, Hallands und des Schärgartens in Bohuslän an
der Westküste.
Die durch solche Machenschaften schwedischer Immobilienmakler
verursachten Schäden gehen angesichts der klassisch sehr hohen
Umsätze im recht liquiden schwedischen Immobilienmarkt in die
Milliarden.
Da die Fälschung von Geboten mangels Verpflichtung des Maklers zur
Offenlegung der Gebote und zugehörigen Bieter für
den betrogenen Käufer extrem schwierig beweisbar ist, kann sich
der Käufer oder Kaufinteressent nur unzureichend gegen diese
Betrugsmasche schützen.
Ist der unter Verdacht der Gebotsfälschung stehende Makler
Mitglied in einem Maklerverband, zB Fastighetsmäklareförbundet
(FMF), oder wendet sich der geschädigte Käufer an eine
Handelskammer oder andere Aufsichtsstellen, kann von solchen Stellen
Hilfe -- ggf in Form einer Revision bei dem verdächtigten Makler
-- geboten werden. Dies ist jedoch nicht immer durchführbar.
Schon seit Jahren scheint es in Schweden gang und gäbe, daß
man als Kaufinteressent für welche Art
Gegenstand auch immer (neben Immobilien auch Gebrauchtwagen, Boote,
Sammlerartikel, Fahrräder o dgl) auf eine erste Anfrage stets die
Antwort erhält, da interessiere sich bereits ein anderer für
dasselbe angebotene Einzelstück.
Es liegt auf der Hand, daß diese tumbe
Bauernfängermasche einer Abschneidung jeglicher Versuche des
Herrunterhandelns
schon im voraus dienen soll. Im Falle irgendwelcher Gebrauchtartikel
mag dies auch bereits ärgerlich sein, bleibt aber im Rahmen des üblichen
"Flohmarkt"-Risikos. Kriminell und gänzlich inakzeptabel wird
solches Verhalten jedoch, wenn es um den Eigentumsübergang
an Immobilien geht: sind doch alle Immobilien Unikate und ist dadurch
die Bereitschaft des potentiellen Käufers zur Teilnahme an
Preisgeboten auf völlig aberwitzigem Niveau umso
größer, handelt es sich bei den Käufern doch fast immer
um einen die Ersparnisse seines Lebens auf den Tisch legenden Svensson (den Kleinen Mann von der Straße),
der in diesem Geschäft zumeist unerfahren und wegen der
großen wirtschaftlichen Bedeutung des Immobilienkaufs besonders
schutzwürig ist -- und ist zudem doch
stets ein erfahrener Immobilienprofi in Gestalt des Fastighetsmäklare zugegen, der
als "ehrlicher Makler" solche Probleme vermeiden helfen, sochem Betrug
entgegenwirken und ihn nicht noch fördern sollte!
Dieser Problematik ist sich offenbar nun endlich auch der Gesetzgeber
in Schweden bewußtgeworden; denn im nächsten Jahr soll ein
neues Grundstüksmaklergesetz
inkrafttreten, das stärkere Transparenz und
Kontrollierbarkeit der Makler erzwingt. Es bleibt zu hoffen, daß
die Vorschriften dieses Gesetzes das Problem beseitigen helfen werden.
Bis zum Inkrafttreten seiner Bestimmungen heißt es jedoch
weiterhin: Vorsicht beim Immobilinekauf in Schweden -- insbesondere, da
für die letzten Monate vor Wirksamwerden
der neuen Regelungen ein "Endspurt" der schwarzen Schafe unter den
schwedischen Immobilienmaklern erwartet werden muß.
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